Dipl.-Psych. Julia-Maria Schäfer
Dipl.-Psych. Julia-Maria Schäfer
Dipl.-Psych. Julia-Maria Schäfer
Scherfgasse 1, 99423 Weimar I 0176-952 974 12 I kontakt@schaefer-psychotherapiepraxis.de
Ablauf
Wir werden zunächst einen ersten Gesprächstermin zum Kennenlernen vereinbaren. Das gibt mir die Möglichkeit, Ihre Themen und Anliegen aufzunehmen und mir einen ersten Überblick zu verschaffen. Für Sie ist es die Gelegenheit zu prüfen, ob Sie sich hier "aufgehoben" fühlen und ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Gemeinsam werden wir dann das weitere Vorgehen besprechen.
Kostenübernahme
Die verschiedenen Kostenmodalitäten werden im Folgenden kurz dargestellt. Gerne beantworte ich Ihnen nähere Fragen dazu bzw. bespreche mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Fall.
Privatversicherung
und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei ist dies eine Leistung der Heilfürsorge.
Es empfiehlt sich im Vorhinein abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse/Beihilfestelle für eine psychotherapeutische Behandlung stellt.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrem Kostenträger über Ihren individuellen Tarif. Die Unterlagen zur Beantragung der Therapie erhalten Sie dort.
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich in privater Praxis arbeite und nicht über eine Kassenzulassung verfüge, werden die Kosten für eine Psychotherapie nur im Ausnahmefall von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Eine Abrechnung ist unter Umständen über das Kostenerstattungsverfahren möglich:
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich vergeblich bemüht haben, einen Therapieplatz zu erhalten, haben Sie das Recht, den Weg über die psychotherapeutische Privatpraxis zu gehen und sich die Leistung bei ihrer Krankenversicherung erstatten zu lassen.
Bei gesetzlich Versicherten richtet sich die Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Umfassende Informationen über das Prozedere der Kostenerstattung erhalten Sie
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Psychotherapie selbst zu zahlen. In diesem Fall legen wir in einem schriftlichen Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie fest. Alle Formalitäten und Anträge fallen weg.
Neben dem Wegfall von Formalitäten können auch die Anonymität und Unabhängigkeit ein Vorteil gegenüber der Abwicklung mit der Krankenversicherung sein. Ihre sensiblen Gesundheitsdaten gelangen an keiner Stelle an sonstige Instanzen.
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).